Maverick AGB & Vertragsbedingungen

Liebe Veranstalter , Kunden, Agenturen,

wir verstehen uns als unkomplizierter Dienstleister für Ihre Veranstaltung, spielen gerne kostenlose Zugaben, sind technisch und platzmäßig flexibel uvm,

aber dennoch fühlen wir uns wohl, wenn wir in der Vereinbarung mit Ihnen soviel Details wie möglich vertraglich erfassen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Denn wir wollen, dass am Ende der Veranstaltung alle (vom Zuhörer bis zum Kellner, von der Agentur bis zum Techniker uvm) sagen, dass war ein toller Abend und es hat Spaß gemacht, mit Maverick zusammenzuarbeiten.

Nachdem wir uns schriftlich oder telefonisch über die Auftrittsdetails geeinigt haben, bekommen Sie von uns in der Regel innerhalb von 1 Woche den entsprechenden Vertrag.

Manchmal kommt es jedoch auch vor (zumeist bei größeren Firmen mit eigenem Bestellsystem), daß wir von Ihnen einen Auftrag, oder eine Bestellung erhalten.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall unsere nachstehenden Vertragsbedingungen als Bestandteil ihrer Bestellung / Ihres Auftrags zur Kenntnis:

 

1 . Auftrittsdauer und Zeit wurden im Auftrag definiert

2. Die Einhaltung des beiliegenden Bühnenplans (Stage Order) ist verbindlich.

3. Der Vertragspartner versichert, daß der Gruppe keine bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entstehen. Sämtliche diesbezüglichen Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutz der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.

4. Der Veranstalter garantiert die Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (VDE) für Anlagen und Anschlüsse der Veranstaltung (220 Volt,geerdet). Sollte durch nachweislich fehlerhafte Verkabelung der vom Veranstalter/Agentur zur Verfügung gestellten Anschlüsse ein Schaden an der elektrischen bzw. elektronischen Anlage entstehen, haftet dieser für alle daraus entstehenden Kosten.

5. Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden., ebenso alle ggfs. anfallenden Steuern und Abgaben (Künstlersozialkasse,..), insofern sie nicht privater Natur des Künstlers sind.

6. Sollte ein Eintreffen der Gruppe auf Grund höherer Gewalt nicht oder nur verspätet möglich sein, wird sie ausdrücklich von ihrer Leistungspflicht und der Zahlung einer Konventionalstrafe befreit. In diesem Falle ist auch der Veranstalter von seinen Verpflichtungen befreit.

7. Für den Fall, daß der/die Veranstalter/Agentur schuldhaft gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages verstößt, oder die vertragsgemäße Ausführung der Darbietung verletzt, verweigert, verhindert oder durch ihn/sie die Veranstaltung (egal aus welchem Grund) abgesagt wird, wird eine Vertragsstrafe in Höhe der in diesem Vetrag festgelegten Gagen, P.A. und Nebenkosten vereinbart. (Fahrtkosten entfallen), Ebenso geht das Wetterrisiko (und damit das Risiko der höheren Gewalt) auf den Veranstalter über

8. Da der Veranstalter für alle Personen- und Sachschäden während der Dauer der Veranstaltung einzutreten hat, verpflichtet er sich zum Abschluss der erforderlichen und vorgeschriebenen Versicherungen.

9. Maverick haftet in keinem Fall für Schäden, Folgeschäden oder Gewinnausfälle, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Ebenso geht das Wetterrisiko zu Lasten des Veranstalters, der die entsprechende Vorsorge zu treffen hat.

10. Fotos der Mavericks oder unserer Veranstaltungen können in unseren Social Media Kanälen oder Flyern erscheinen. 

11. Gerichtsstand und Zahlungsort ist in jedem Fall der inländische Geschäftssitz der Gruppe in 51399 Burscheid.

12. Der Künstler ist frei in der Programmgestaltung, dem/der Veranstalter/Agentur ist der Programmstil bekannt.

 


Mavericks AGB: Stand 01.01.2016


Maverick’s Country Music Show
51399 Burscheid – Leverkusen
T. (0049) 02174 307030
F. (0049) 02174 307031
M. (0049) 0172 2905014
E. booking@mavericks.de
H. www.mavericks.de

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